Ist Ihre Website barrierefrei? Prüfen Sie die häufigsten Fehler kostenlos
Einfach gesagt: Sie sehen, ob auch Menschen mit Sehschwäche oder ohne Maus Ihre Website bedienen können, und welche häufigen Fehler sich leicht beheben lassen. Kostenlos, Ergebnis in 1–2 Minuten.
Der Barrierefreiheits-Check der Webagentur Scherzinger prüft Ihre Website kostenlos und ohne Anmeldung mit Lighthouse (axe-core) und eigenen Prüfungen (Formular-Labels, Alt-Texte, Kontraste, Seitensprache, Überschriften, Landmarks, ARIA), deckt damit aber nur einen Teil der Anforderungen ab und ersetzt keine rechtliche oder manuelle Prüfung.
Was der Barrierefreiheits-Check prüft
Ihre Website
Automatisch geprüft
- Lighthouse-Barrierefreiheit
- Bilder
- Formulare und Bedienelemente
- Struktur
- Bedienung
- Medien
- ARIA
Befunde im Bericht
Nach Wirkung sortiert, mit Lösung.
Nur von Hand prüfbar
Nicht Teil des automatischen Checks.
- Verständlichkeit
- Tastatur und Screenreader
- Dokumente und Medien
Manuelle Prüfung
Durch Sie oder eine Fachperson.
Automatisch prüfbar
7 Prüfpunkte
- Lighthouse-Barrierefreiheit
- Googles Lighthouse mit axe-core: Gesamtwert und die einzelnen Fehler auf der Startseite, darunter Farbkontraste.
- Bilder
- Alt-Attribute, besonders bei Bildern, die allein einen Link bilden; Alt-Texte, die nicht nur den Dateinamen oder Wörter wie „Bild“ wiederholen.
- Formulare und Bedienelemente
- Felder mit Beschriftung, persönliche Felder mit autocomplete-Hinweis, Buttons und Links mit erkennbarem Namen, Bedienelemente sind echte Buttons und Links statt umgebauter Textblöcke, iframes mit Titel.
- Struktur
- Seitensprache (lang) mit gültigem Sprachcode, Seitentitel, Überschriften ohne Sprünge und ohne leere Überschriften, genau ein Hauptbereich main und Navigation als nav, Tabellen mit Kopfzellen, keine doppelten IDs.
- Bedienung
- Sprunglink „Zum Inhalt“, Fokus-Umrandung nicht entfernt (Näherung am eingebetteten CSS, externe Stylesheets werden nicht gelesen), kein positiver tabindex, Zoomen am Handy erlaubt, keine automatische Neuladung per Meta-Tag.
- Medien
- Kein Video mit Ton im Autoplay; Videos mit Ton haben eine Untertitel-Spur.
- ARIA
- ARIA-Angaben verweisen auf vorhandene Elemente; versteckte Bereiche enthalten nichts Bedienbares.
Nicht automatisch prüfbar
3 Prüfpunkte
- Verständlichkeit
- Ob Texte und Alt-Texte inhaltlich sinnvoll sind.
- Tastatur und Screenreader
- Ob alle Abläufe nur mit Tastatur und mit Vorlese-Software funktionieren.
- Dokumente und Medien
- PDFs, ob Untertitel inhaltlich stimmen, Gebärdensprache.
Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Betriebe bedeutet, erklärt die Webagentur Scherzinger im Ratgeber Barrierefreiheit und BFSG.
Gilt das BFSG für meinen Betrieb? Selbsttest in vier Fragen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025. Für Kleinstunternehmen gibt es eine Ausnahme: § 3 Abs. 3 BFSG bestimmt, dass die Barrierefreiheitspflicht aus Absatz 1 nicht für Kleinstunternehmen gilt, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen. Wer Produkte in Verkehr bringt, ist davon nicht erfasst. Ob das Gesetz für Sie gilt, klären Sie im Einzelfall; dieser Selbsttest ist keine Rechtsberatung.
- 1. Beschäftigung: Beschäftigen Sie weniger als zehn Personen? Das verlangt die Begriffsbestimmung in § 2 Nr. 17 BFSG.
- 2. Größe: Erzielen Sie höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder haben Sie höchstens 2 Mio. Euro Jahresbilanzsumme? Nach derselben Vorschrift genügt eines von beiden.
- 3. Dienstleistung oder Produkt: Bieten Sie ausschließlich Dienstleistungen an? Die Ausnahme in § 3 Abs. 3 nennt nur Dienstleistungen; wer Produkte in Verkehr bringt, fällt nicht darunter.
- 4. Weg zum Vertrag: Läuft der Vertragsschluss mit Verbrauchern über die Website? Das Gesetz nennt Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr; sie werden über Websites elektronisch auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf einen Verbrauchervertrag erbracht (§ 2 Nr. 26 BFSG).
Wie Sie die Antworten lesen
Dreimal „Ja“ bei den Fragen 1 bis 3 beschreibt ein Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen, für das die Ausnahme greifen kann. Sind Sie größer oder bringen Sie Produkte in Verkehr, lohnt sich die genaue Prüfung. Frage 4 betrifft den Anwendungsbereich: Eine reine Firmenvorstellung ohne Vertragsschluss über die Website passt nicht ohne Weiteres zu dieser Definition. Auch wenn die Pflicht nicht gilt, hilft eine gut bedienbare Seite allen Besuchern. Mehr im Ratgeber BFSG für Handwerker.
Kostenlose Beratung für Kleinstunternehmen bietet die Bundesfachstelle Barrierefreiheit (Beratungsangebote); sie prüft allerdings keine Websites. Stand der Quellen: 18.10.2026.
Die häufigsten Fehler auf Firmenseiten
- Grauer Text auf weißem Grund mit zu wenig Kontrast.
- Kontaktformulare, deren Felder nur einen Platzhaltertext statt einer Beschriftung haben.
- Icons ohne Text als einzige Links, zum Beispiel für WhatsApp oder Telefon.
- Bilder ohne Alt-Text.
- Zoomen am Handy per Viewport-Einstellung gesperrt.
Grenzen
Was dieser Check nicht kann
- Automatische Tests finden erfahrungsgemäß nur einen Teil der Barrieren. Eine manuelle WCAG-Prüfung ersetzen sie nicht.
- Lighthouse prüft nur die Startseite; die eigenen Prüfungen laufen über bis zu 25 Seiten.
- Mehrere eigene Prüfungen sind Näherungen am HTML: Der Fokus-Stil wird nur im eingebetteten CSS gesucht, ob Untertitel zum Ton passen, sieht der Check nicht.
- Keine Rechtsberatung: Ob das BFSG für Ihren Betrieb gilt, klären Sie mit Ihrer IHK, Handwerkskammer oder einer Fachstelle.
FAQ
Häufige Fragen zum Barrierefreiheits-Check
Muss meine Handwerker-Website barrierefrei sein?
Nach § 3 Abs. 3 BFSG gilt die Barrierefreiheitspflicht nicht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten; wer Produkte in Verkehr bringt, ist nicht ausgenommen. Prüfen Sie Ihren Einzelfall mit Ihrer Kammer.
Wer ist Kleinstunternehmen?
Ein Betrieb mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.
Reicht ein automatischer Test?
Nein. Er findet typische technische Fehler schnell, aber nicht, ob Inhalte verständlich sind oder alles per Tastatur funktioniert.
Was ist WCAG?
Die Web Content Accessibility Guidelines des W3C sind der internationale Standard für barrierefreie Websites. Das BFSG verweist über eine europäische Norm darauf.
Wo bekomme ich Beratung?
Bei Ihrer IHK oder Handwerkskammer und bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.
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