Das Wichtigste in Kürze

  • Erlaubt ist laut Google, Kunden um Bewertungen zu bitten, die einer tatsächlichen Erfahrung entsprechen, ohne Anreize und ohne Einfluss auf den Inhalt.
  • Verboten sind laut Google-Hilfe Anreize wie kostenlose oder vergünstigte Leistungen als Gegenleistung, das Verhindern negativer Rezensionen und gefälschte Bewertungen.
  • Google rät, auf Rezensionen zu antworten; die Antworten sind öffentlich und zählen zum Eindruck, den Neukunden bekommen.
  • Wer eigene Google-Bewertungen auf der Website als Sternchen-Schema einbaut, bekommt dafür laut Google keine Sterne in der Suche; Rezensions-Snippets dürfen nicht vom Betrieb selbst stammen.

Kurzantwort: Fragen Sie jeden zufriedenen Kunden, sofort, mit Link

Die Google-Hilfe „Rezensionen auf Google erhalten“ empfiehlt genau das: Kunden bitten, auf einen Google-Link zu klicken oder einen QR-Code zu scannen, und zeigen, dass ihr Feedback wichtig ist. Der Link steht in Ihrem Unternehmensprofil bereit. Aus unserer Praxis: Die meisten Bewertungen kommen, wenn die Bitte in den ersten Stunden nach der Arbeit kommt, persönlich ausgesprochen wird und der Kunde nur noch tippen muss.

Was verbietet Google?

Die Richtlinien für von Nutzern erstellte Inhalte in Google Maps verlangen, dass jeder Beitrag auf einer tatsächlichen Erfahrung beruht. Unzulässig sind Bewertungen, für die direkt oder in Form von Sachleistungen bezahlt wurde, Anreize wie Zahlungen, Rabatte, kostenlose Produkte oder Dienstleistungen, Inhalte über mehrere Konten oder auf Anfrage einer Person sowie das Verhindern oder Verbieten negativer Rezensionen. Mitarbeitende dürfen Kunden nicht drängen, vor Ort zu bewerten, und keine bestimmten Inhalte verlangen.

Die Hilfe „Rezensionen auf Google erhalten“ nennt Anreize wie kostenlose oder vergünstigte Produkte oder Dienstleistungen als Gegenleistung „streng verboten“. Verstöße reichen laut Richtlinie von der Entfernung der Inhalte über die Sperrung von Kontoberechtigungen bis zur Schließung des Kontos. Auch ein Interessenkonflikt macht eine Bewertung unzulässig, wenn er verschwiegen wird: etwa Bewertungen von Mitarbeitenden, Familienangehörigen oder Mitbewerbern.

ErlaubtNicht erlaubt
Jeden Kunden um eine ehrliche Bewertung bittenNur Kunden fragen, von denen Sie Lob erwarten, oder Unzufriedene auf ein internes Formular umleiten
Bewertungslink auf Rechnung, Karte, Website, E-MailRabatt, Gutschein, Verlosung oder Geschenk für eine Bewertung
Auf jede Rezension öffentlich antwortenBewertungen selbst schreiben oder von Mitarbeitenden und Familie schreiben lassen
Um die Entfernung einer Bewertung bitten, die gegen die Richtlinien verstößtEinem Kunden eine Gegenleistung dafür anbieten, dass er eine negative Bewertung löscht

Der Bewertungslink: Wo gehört er hin?

Den Link oder QR-Code erzeugen Sie in Ihrem Unternehmensprofil. Er führt direkt zum Bewertungsfenster; der Kunde muss nichts suchen. Ohne bestätigtes Profil gibt es den Link nicht, deshalb steht die Bestätigung im Ratgeber Lokal gefunden werden an erster Stelle.

Rechnung und Abschluss

Drucken Sie den QR-Code auf die Rechnung oder den Abnahmezettel und sagen Sie beim Übergeben einen Satz dazu. Bei E-Mail-Rechnungen gehört der Link in die Signatur oder in den Text. Fragen Sie alle, nicht nur die, bei denen es gut lief; das verlangt die Richtlinie.

Bewertungsseite auf der Website

Eine eigene Unterseite „Bewerten“ mit dem Google-Link und dem QR-Code hat eine kurze Adresse, die Sie am Telefon nennen und auf Fahrzeug oder Visitenkarte drucken können. Verlinken Sie dort nur die Bewertung selbst; Hinweise wie „nur wenn Sie zufrieden waren“ wären ein Verstoß gegen das Verbot, negative Rezensionen zu verhindern.

Wie antworten Sie auf Bewertungen?

Laut Google-Hilfe sind Antworten öffentlich und helfen, Beziehungen zu Kunden aufzubauen; eine Mischung aus positivem und negativem Feedback wirkt oft vertrauenswürdiger als nur Lob. Google nennt das Beantworten von Rezensionen außerdem in der Hilfe zum lokalen Ranking als Empfehlung.

Lob

Kurz, persönlich, mit Bezug auf die konkrete Arbeit: „Danke, dass Sie sich die Zeit genommen haben. Die neue Zuleitung im Bad hat uns auch Freude gemacht.“ Keine Textbausteine, die bei jeder Bewertung gleich lauten, und keine Suchbegriffe hineinpressen.

Kritik

Erst lesen, dann einen Tag warten, dann antworten: sachlich, ohne Rechtfertigungsschlacht, mit einem Angebot zum direkten Gespräch. Veröffentlichen Sie dabei keine Kundendaten. Verstößt eine Bewertung gegen die Richtlinien, etwa weil sie von einem Mitbewerber stammt oder keine echte Erfahrung beschreibt, können Sie sie bei Google melden; eine Löschung ist aber Googles Entscheidung.

Bewertungen auf der Website zeigen: Was ist zu beachten?

Sie dürfen Ihre Google-Bewertungen auf der Website zitieren oder einbinden. Nur mit den strukturierten Daten müssen Sie vorsichtig sein: Googles Richtlinie zu Rezensions-Snippets sagt, dass Bewertungen direkt von Nutzern stammen müssen, dass Rezensionen von anderen Websites nicht zusammengefasst werden dürfen und dass eine Seite mit LocalBusiness- oder Organization-Daten keine Sternebewertung erhält, wenn der Betrieb die Rezensionen über sich selbst kontrolliert. Eigene Google-Sterne als aggregateRating ins Schema zu schreiben bringt also keine Sterne in der Suche und kann als Verstoß gewertet werden. Was ins LocalBusiness-Schema gehört, steht im Ratgeber LocalBusiness-Schema für Handwerker.

Wie passt das zum Website-Check?

Der kostenlose Website-Check prüft, ob Ihre Website einen Link zu Bewertungen hat, ob Bewertungen im Schema auch sichtbar auf der Seite stehen und ob die Grundlagen für die lokale Sichtbarkeit stehen. Die Bewertungen selbst, ihre Zahl und Ihre Antworten sieht er nicht; die pflegen Sie im Unternehmensprofil.

Häufige Fragen

Darf ich einen Rabatt für eine Bewertung geben?

Nein. Google nennt Anreize wie kostenlose oder vergünstigte Produkte oder Dienstleistungen als Gegenleistung für Rezensionen streng verboten. Das gilt auch für Verlosungen und Gutscheine.

Kann ich eine negative Bewertung löschen lassen?

Nur, wenn sie gegen Googles Richtlinien verstößt, etwa keine echte Erfahrung beschreibt oder von einem Mitbewerber stammt. Dann melden Sie sie; Google entscheidet. Eine ehrliche schlechte Bewertung bleibt. Antworten Sie sachlich darauf.

Wie viele Bewertungen brauche ich?

Google nennt keine Zahl, und wir auch nicht. Google zählt Rezensionen und positive Bewertungen zum Faktor Bekanntheit. Schauen Sie, wie viele Bewertungen die Betriebe haben, die bei Ihren Suchen im Kartenfeld stehen; das ist Ihr Maßstab.

Muss ich auf jede Bewertung antworten?

Müssen nicht, sollten schon. Google empfiehlt es, und jede Antwort ist öffentlich sichtbar. Besonders bei Kritik zeigt die Antwort Neukunden, wie Sie mit Problemen umgehen.

Hilft es dem Ranking?

Laut Google-Hilfe zum lokalen Ranking fließen die Zahl der Rezensionen und positive Bewertungen in den Faktor Bekanntheit ein. Eine bestimmte Position verspricht Google nicht, und sie lässt sich auch nicht kaufen.

Quellen

  1. Google-Hilfe: Richtlinien für von Nutzern erstellte Inhalte in Google Maps abgerufen am 25.10.2026
  2. Google-Hilfe: Rezensionen auf Google erhalten abgerufen am 25.10.2026
  3. Google-Hilfe: Ranking in lokalen Suchergebnissen verbessern abgerufen am 25.10.2026
  4. Google Search Central: Rezensions-Snippet abgerufen am 25.10.2026

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